Vergütung im Ehrenamt
Viele Assistenz-Kräfte erfüllen die Aufgabe, Menschen im Alltag zu unterstützen, ehrenamtlich. Manche möchten etwas Gutes tun, sich sozial engagieren oder Kontakte knüpfen.
Aber es gibt auch im Ehrenamt Geld für die Tätigkeit als Assistenz-Kraft. Für den Einsatz erhält man keinen Arbeitslohn oder ein Gehalt, sondern eine Aufwands-Entschädigung.
Diese liegt bei 9 bis 12 Euro pro Stunde. Eine Aufwands-Entschädigung können Personen erhalten, wenn sie eine Ehrenamts-Vereinbarung mit einem Leistungsanbieter abschließen.
Ehrenamts-Pauschale
Die Pauschale ist steuerfrei bis zu einer Höhe von 840 Euro im Jahr/ 70 Euro im Monat.
Übungsleiter-Pauschale
Die Übungsleiter-Pauschale umfasst auch den Einsatz als Assistenz-Kraft von Menschen mit Behinderung. Es handelt sich dabei um eine Pauschale in Höhe von maximal 3.000 Euro im Jahr/ 250 Euro im Monat (Stand 2024).
Gut zu wissen:
Als ehrenamtliche Assistenz-Kraft dürfen Sie maximal 3.000 Euro im Jahr steuerfrei als Aufwands-Entschädigung erhalten.
Sie können nicht gleichzeitig für eine gemein-Nützige Organisation hauptberuflich und ehrenamtlich mit Aufwands-Entschädigung arbeiten.
Ein Beispiel für die Ehrenamt-Pauschale
Anrechnung von Aufwands-Entschädigungen auf Arbeitslosen-Geld, Bürgergeld, Grundsicherung oder Rente
Sie erhalten ALG 1 - Arbeitslosen-Geld
Sie dürfen sich bis zu 14 Stunden in der Woche ehrenamtlich engagieren. Auch eine Neben-Tätigkeit darf bis zu 14 Stunden in der Woche umfassen. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Sie haben auf Ihr Neben-Einkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu diesem Freibetrag wird Ihr Arbeitslosen-Geld nicht gekürzt. Verdienen Sie mehr, wird Ihr Arbeitslosen-Geld entsprechend gekürzt.
Im Rahmen der Übungsleiter-Pauschale: Wenn Sie als ehrenamtliche Assistenz-Kraft eine Aufwands-Entschädigung erhalten, wird diese bis zu 3.000 Euro im Jahr/ 250 Euro im Monat nicht auf das Arbeitslosen-Geld angerechnet. (Fachliche Weisung zur Anrechnung von Nebeneinkommen, Nr. 155.1.2.1) Der darüber hinaus gehende Betrag ist steuerpflichtig und wird als Arbeits-Entgelt bewertet. Bei Aufwands-Entschädigungen über 3.000 Euro im Jahr wird das Arbeitslosen-Geld entsprechend gekürzt.
Sie erhalten ALG II - Bürgergeld
Sie dürfen sich bis zu 14 Stunden in der Woche ehrenamtlich engagieren. Denn Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Den Erhalt von Geld für ehrenamtliches Engagement müssen Sie dem Jobcenter mitteilen.
Die Ehrenamts-Pauschale wird vom Jobcenter bis zu 100 Euro pro Monat und Person nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Bitte beachten: Nur 840 Euro davon sind im Jahr steuerfrei.
Im Rahmen der Übungsleiter-Pauschale: Wenn Sie eine pauschale Aufwands-entschädigung als Assistenz-Kraft im Ehrenamt erhalten, gibt es einen Grundfreibetrag auf das Bürgergeld. Der jährliche Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit als Assistenz-Kraft beträgt 3.000 Euro im Jahr.
Gut zu wissen:
Wenn Sie Grundsicherung bekommen
Es gelten die Regelungen wie beim Bezug von Bürgergeld. Ihr Einsatz pro Tag muss unter 3 Stunden/ 15 Stunden in der Woche liegen. Der Erhalt einer Aufwands-Entschädigung im Ehrenamt muss dem Sozialamt mitgeteilt werden.
Wenn Sie Wohngeld bekommen
Eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit wird bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld nicht berücksichtigt. Es gilt die 3.000 Euro-Grenze.
Wenn Sie Altersrente erhalten
Die 3.000 Euro-Grenze im Rahmen der Übungsleiter-Pauschale gilt auch für ehrenamtliche Assistenz-Kräfte mit Aufwands-Entschädigung im Bezug Altersrente. In der Steuer-Erklärung müssen Sie diese Einnahmen angeben.
Wenn Sie volle oder teilweise Erwerbsminderungs-Rente erhalten
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungs-Rente dürfen Sie unter 6 Stunden am Tag zusätzlich arbeiten oder sich mit Aufwands-Entschädigung ehrenamtlich engagieren.
Die Grenzen für bezahlte Arbeit gelten auch im Ehrenamt mit Vergütung.
Gut zu wissen:
Bei voller Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienst-Grenze 18.558,75 Euro jährlich/ Stand 2024.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich an Ihrem höchsten Entgelt aus den letzten 15 Jahren vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Sie beträgt mindestens 37.117,50 Euro (Stand 2024).
Die 3.000 Euro-Grenze im Rahmen der Übungsleiter-Pauschale gilt auch für ehrenamtliche Assistenz-Kräfte mit Aufwands-Entschädigung im Bezug von Erwerbsminderungs-Rente.
Versicherung im Ehrenamt
Durch die Anbindung an einen Leistungs-Anbieter besteht automatisch ein gesetzlicher Unfallschutz. Die Unfall-Versicherung betrifft Körperschäden, die Versicherte selbst erleiden.
Rein private Hilfsdienste, die aufgrund der sozialen Beziehung zum Beispiel zwischen Familien-Angehörigen, Freunden oder Nachbarn als selbstverständlich anzusehen sind, stehen nicht unter Unfall-Versicherungs-Schutz.
Bei der Haftpflicht-Versicherung wird zuerst auf die eigene Haftpflicht-Versicherung zurück-gegriffen.
Für den Fall, dass es keine private Haftpflicht-Versicherung gibt, hat das Land Niedersachsen eine Versicherung bei der VGH-Versicherung.