Wegen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung können Sie Ihren Alltag nicht (mehr) allein selbstständig bewältigen. Bestimmte Tätigkeiten können Sie nicht tun. Oder nur mit Unterstützung. Oder Sie brauchen Begleitung. Ihre Teilhabe ist eingeschränkt.
Sie können nicht so leben und teilhaben wie andere. Als Mensch mit Behinderung stoßen Sie auf Barrieren. Für manche Menschen sind Treppen Barrieren, für andere schwere Sprache. Auch Vorurteile sind Barrieren.
Sie haben eine anerkannte Behinderung.
Oder Sie sind von Behinderung bedroht.
Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen nach dem Sozial-Gesetzbuch 9 erhalten.
Dazu gehören auch Assistenz-Leistungen. Assistenz-Leistungen müssen beantragt werden.
Sie erhalten bereits Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozial-Gesetzbuch 9 für Menschen mit Behinderung.Oder Sie erhalten Reha-Leistungen der Agentur für Arbeit. Oder der Renten-Versicherung.Zum Beispiel arbeiten Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Oder Sie haben Hilfen zur Mobilität erhalten. Oder Sie machen eine Maßnahme zur Unterstützten Beschäftigung. Oder…
Dann hat der der zuständige Reha-Träger die Frage nach Ihrer Behinderung bereits geklärt. Einem Antrag auf Assistenz-Leistungen steht nichts im Wege.