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Wie werde ich Assistenz-Kraft?

Ein jüngerer Mann packt Gemüse aus einem Einkaufs-Netz aus. Neben ihm sitzt ein älterer Mann, der lächelnd den Einkauf betrachtet.

Welche Ausbildung brauche ich?

Vielleicht fragen Sie sich: Wie kann ich als Assistenz-Kraft arbeiten? Oder ehrenamtlich Menschen im Alltag unterstützen?

Für die Aufgaben der einfachen Assistenz (kompensatorische Assistenz) benötigen Sie keine spezielle Ausbildung. Auch als Arbeitsplatz- oder Schul-Assistenz ist eine Ausbildung nicht zwingend erforderlich.

Die Kreisvolks-Hochschule (KVHS) bietet jedoch Kurse an: Eine Weiterbildung zur Schulbegleitung und in Zusammenarbeit mit Pro Inklusion e.V. eine Basis-Schulung für Assistenz-Kräfte.

Einige Leistungs-Anbieter von einfacher Assistenz bieten eine Basis-Schulung für ehrenamtliche Unterstützungs-Personen an. Daran können Sie teilnehmen, wenn Sie ehrenamtlich Menschen mit Pflege-Bedarf unterstützen möchten.

Für wen kann die Tätigkeit als Assistenz interessant sein?

  • Wenn Sie offen sind für Menschen und ihre Bedürfnisse;
  • Wenn Sie wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen;
  • Wenn Sie sich ehrenamtlich für andere engagieren wollen;
  • Wenn Sie eine zusätzliche Tätigkeit suchen;
  • Wenn Sie flexibel arbeiten wollen;
  • Wenn Sie keine formale Berufsausbildung haben.

Welche Aufgaben habe ich als Assistenz-Kraft?

Als Assistenz sind Sie eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Alltag. Oder in der Freizeit. Und Sie können pflegende Angehörige entlasten.

Die Aufgaben und Einsatz-Gebiete von Assistenz-Kräften sind sehr vielseitig. Sie werden durch die Wünsche und Bedürfnisse der Person bestimmt. Als „helfende Hand“ ersetzt einfache Assistenz fehlende Fähigkeiten der Person mit Einschränkung. Sie übernimmt ganz oder teilweise Erledigungen des Alltags. Aber: Die Person mit Behinderung „hat den Hut auf“. Sie bestimmt: Wie kann die Assistenz gut unterstützen? Was ist zu tun?

Als Assistenz-Kraft müssen Sie nicht in allen Lebensbereichen unterstützen oder alle anfallenden Aufgaben erfüllen können. Assistenz-Kräfte können bei Tätigkeiten wie Einkaufen oder in der Freizeit eingesetzt werden. Sie können auch bei der Mobilität helfen.

Einfache Assistenz kann in diesen Lebensbereichen unterstützen:

  • Den Haushalt führen (zum Beispiel Putzen, Kochen oder Einkaufen)
  • Soziale Kontakte pflegen und Beziehungen gestalten (zum Beispiel ins Café gehen, Freundinnen und Freunde oder Verwandte treffen)
  • Das persönliche Leben und den Alltag planen und gestalten
  • Am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben (zum Beispiel Veranstaltungen besuchen, ins Konzert gehen)
  • Die Freizeit gestalten (zum Beispiel Ausflüge, Theater, Kino, Museum, Sport, Reise-Begleitung)
  • Verständigung mit der Umwelt (zum Beispiel Einsatz von technischen Hilfsmitteln)
  • Begleitung (zum Beispiel zum Arzt/ zur Ärztin oder zur Therapie, zum Einkaufen, bei Besuchen)
  • Gemeinsame Gespräche – auch Gespräche mit pflegenden Angehörigen zur emotionalen Unterstützung
  • Assistenz-Leistungen für Eltern mit Behinderung

Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich als Assistenz haben?

Ein junges Mädchen mit Down-Syndrom am Schreibtisch Sie lächelt. Vor ihr steht ein Rechenschieber. Sie scheint Hausaufgaben zu machen. Eine Frau unterstützt sie dabei.

Ganz wichtig ist die Freude an der Arbeit mit Menschen.

Als Assistenz-Kraft arbeiten Sie in der Regel bei einer Person oder bei einer Familie zuhause. Sie sollten die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen. Und ihre persönliche Lebensweise respektieren. Eine Assistenz-Person sollte gut zuhören können. Und Interesse an der anderen Person haben. Die „persönliche Chemie“ zwischen Assistenzgebender und Assistenznehmender Person muss stimmen.

Sie sollten freundlich und zugewandt handeln. Und zuverlässig und pünktlich sein. Sie sollten sich in die andere Person einfühlen (Empathie). Und Sie sollten eigene Gedanken und Gefühle zurücknehmen. Die andere Person steht im Mittelpunkt. Die Schweigepflicht muss jederzeit eingehalten werden.

Weitere Eigenschaften als Assistenz-Kraft

Als „helfende Hand“ brauchen Sie Geduld. Denn manchmal geht alles nicht so fix. Manche Menschen mit motorischer Einschränkung oder Lernbehinderung brauchen mehr Zeit als andere. Und jeder Mensch hat seine eigene Weise, Dinge zu tun.

Wichtig ist auch die richtige Mischung zwischen beruflicher Haltung und persönlicher Beziehung. Eine Assistenz-Person ist kein Freund und keine Freundin. Aber durch den nahen Kontakt entsteht oftmals eine persönliche Beziehung.
Als Assistenz-Person benötigen Sie ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungs-Zeugnis.

Wer kann mein Arbeitgeber sein?

Die meisten Assistenz-Kräfte sind bei einem Leistungs-Anbieter beschäftigt – im Ehrenamt, im Minijob oder hauptberuflich. Sie erhalten eine Ehrenamts-Vereinbarung oder einen Arbeits-Vertrag.

Damit sind Sie während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg versichert – in der Unfall-Versicherung und in der Haftpflicht-Versicherung. Bei dem Leistungs-Anbieter gibt es eine Ansprech-Person für die Assistenz-Kräfte. Diese sprechen Sie bei Problemen oder Fragen an. Und bei Krankheit kann oftmals eine Vertretung organisiert werden.

Leistungs-Anbieter können freie gemein-nützige Träger oder Unternehmen der Sozial-Wirtschaft sein. Pflegedienste sind auch Leistungs-Anbieter.

Assistenz im Ehrenamt

Im Auftrag gemeinnütziger Organisationen können Sie ehrenamtlich Assistenz leisten. Dann erhalten Sie dafür eine Aufwands-Entschädigung. Manche Organisationen zahlen auch Fahrtkosten. Ihre Rechte und Pflichten werden in einem Ehrenamts-Vertrag festgehalten. Sie sind versichert. Einige Leistungs-Anbieter bieten Schulungen für ehrenamtliche Assistenz-Kräfte an.

Nachbarschaftshelfer/in / AZUA

Sie können als Nachbarschaftshelfer/in Angebote zur Unterstützung im Alltag (abgekürzt: AZUA) anbieten. 
Dafür müssen Sie eine Schulung machen.  

Und Sie müssen dieses beachten:

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verheiratet sein.
  • Sie dürfen auch nicht ihre Pflegeperson sein und nicht mit ihr zusammen wohnen.
  • Sie dürfen zur gleichen Zeit höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.
  • Sie müssen der pflegebedürftigen Person nachweisen:
    Sie sind eine Fachkraft oder haben eine Schulung oder einen Pflegekurs gemacht.
    Dieser Nachweis ist für die Pflegekasse oder die private Krankenversicherung.
  • Sie dürfen nur eine kleine Bezahlung (Aufwandsentschädigung) verlangen.
    Diese darf höchstens 85 Prozent vom gesetzlichen Mindestlohn sein.

Für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung können Sie im Jahr 3000 € steuerfrei als Aufwands-Entschädigung im Ehrenamt erhalten. Dies gilt auch, wenn Sie Bürgergeld oder Leistungen der Grundsicherung beziehen.

Assistenz als Beruf

Arbeitgeber können freie gemeinnützige Träger oder Unternehmen der Sozial-Wirtschaft sein. Und auch Pflegedienste. 

Viele Assistenz-Kräfte arbeiten in Teilzeit oder im Mini-Job. Manche arbeiten jedoch auch in Vollzeit. Sie erhalten einen Arbeits-Vertrag. Manche Verträge sind befristet, andere nicht. 

Es gelten die gängigen Schutzrechte für Arbeitnehmer.

Die Vergütung ist von Leistungs-Anbieter zu Leistungs-Anbieter verschieden. Der Stundenlohn für einfache Assistenz beträgt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Der Stundenlohn ist aber bei einigen Leistungs-Anbietern im Landkreis Northeim höher.

Ein Beispiel:

Sigrid ist bei einem Leistungs-Anbieter als Schul-Assistenz beschäftigt.

Sie unterstützt in der Grundschule einen Schüler mit Behinderung. 24 Stunden in der Woche. Sie hat einen Vertrag für ein Jahr.

Daneben unterstützt sie zwei Personen im Alltag und in der Freizeit. Als Alltags-Assistenz arbeitet sie weitere 8 Stunden in der Woche.

Im Assistenz-Portal Landkreis Northeim können Sie sich als Assistenz-Kraft registrieren. Dort können Sie Assistenz und Unterstützung im Alltag anbieten.